Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen

1. DEFINITIONEN

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

1.1. STW: Strongwood Detective Agency BV – InterPI Global, eine vom Justiz- und Sicherheitsministerium lizenzierte Detektei;

1.2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit STW einen Vertrag abschließt oder ein entsprechendes Angebot erhält;

1.3. Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen STW und dem Kunden geschlossen wird, und jeder Hinweis darauf;

2. ANWENDBARKEIT

2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von STW und mit STW geschlossenen Verträgen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

2.2. Etwaige Bedingungen des Auftraggebers, einschließlich Ergänzungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von STW ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2.3. STW behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber zu ändern. Die Änderung oder Änderungen gelten für alle Angebote und Verträge, die nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung angeboten oder abgeschlossen werden.

2.4. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder zerstört sein, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin. STW und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Absicht der nichtigen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2.5. Nachdem sie Bestandteil einer Vereinbarung zwischen STW und dem Kunden geworden sind, werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil jeder anschließend zwischen STW und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung oder jedes Angebots von STW, auch wenn nicht auf die Anwendbarkeit dieser Bedingungen verwiesen wird und Bedingungen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. ANGEBOTE

3.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von STW sind freibleibend. STW vermittelt in seinen Angeboten ein bestmögliches Bild der zu erbringenden Arbeiten/Leistungen. Die Angebote und Kostenvoranschläge von STW basieren auf den Angaben des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Angebots.

3.2. Die Angebote sind zwei Monate gültig, gerechnet ab dem Tag des Angebots, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Solange das Angebot nicht zu einem Vertrag geführt hat, behält sich STW vor, seine Kapazität anderweitig einzusetzen.

4. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1. Verträge zwischen STW und dem Kunden kommen zustande, wenn ein Angebot von STW vom Kunden vollständig schriftlich angenommen wird.

4.2. Vereinbarte Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen derselben müssen von den Parteien schriftlich festgehalten werden.

5. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

5.1. STW wird sich bemühen, die von ihr zu erbringenden Leistungen nach bestem Wissen und Können sowie nach den Erfordernissen guter Handwerkskunst zu erbringen. STW garantiert jedoch nicht das Erreichen des beabsichtigten Ergebnisses.

5.2. Auftrag, Ausführung, Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem Angebot von STW und/oder dem Vertrag zwischen den Parteien.

5.3. Ist eine Leistungserbringung in Phasen vereinbart, kann STW den Beginn von Leistungen einer nachfolgenden Phase verschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrages umfassend mitzuwirken und STW rechtzeitig und vollständig alles zur Verfügung zu stellen, was zu diesem Zweck erforderlich ist, einschließlich aller Tatsachen und Umstände, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages wichtig sein können. bereitstellen und/oder bereitstellen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller STW zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich.

5.5. Der Auftraggeber akzeptiert, dass STW alle Daten (einschließlich Dokumente und Berichte) der Untersuchung vernichtet, wenn diese für die Untersuchung nicht mehr relevant sind. Wie gesetzlich vorgesehen, werden die personenbezogenen Daten innerhalb von vier Wochen nach Registrierung vernichtet. Die elektronische Datenvernichtung auf unseren Datenträgern erfolgt gemäß zertifizierter Datenvernichtung und Methode, wie von der niederländischen Datenschutzbehörde vorgeschrieben.

5.6. Der Kunde akzeptiert, dass STW jeden Bericht ein Jahr nach der offiziellen Zustellung vernichtet, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt.

6. PREISE UND ZAHLUNGSPFLICHTEN

6.1. STW berechnet für seine Arbeit einen Preis, der monatlich nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet wird. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten sowie eine Bürokostenpauschale von 5% (zzgl. MwSt.) und Kosten Dritter werden von STW gesondert in Rechnung gestellt. Auch die Mehrwertsteuer wird von STW gesondert berechnet.

6.2. Soweit im Angebot ein Festpreis enthalten ist, gilt dieser Festpreis als vereinbarter Preis.

6.3. STW behält sich vor, die (Stunden-)Sätze, die der Kalkulation der Einsatzkosten zugrunde liegen, zwischenzeitlich zu ändern, wenn die Lohn- und Kostenentwicklung dazu Anlass gibt. Der Kunde wird einen Monat im Voraus über die Tarifänderung informiert.

6.4. STW ist stets berechtigt, vom Auftragnehmer einen Vorschuss auf den Preis zu verlangen.

6.5. Die Zahlung hat ohne Abzug oder Verrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen (Handels-) Zinsen auf die ausstehenden Beträge.

6.6. Für den Fall, dass der Kunde:
A) für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt oder ein wesentlicher Teil seines Vermögens gepfändet wird;
B) stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
C) einer Verpflichtung gegenüber STW nicht nachkommt;
D) seinen Betrieb oder einen wesentlichen Teil dort einstellt oder verlegt, einschließlich der Einbringung seines Betriebes in ein neu zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen, oder den Gegenstand seines Betriebes ändert, noch geschuldete Beträge, soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig und STW hat das Recht, durch das bloße Eintreten einer der vorgenannten Umstände den/die mit dem Kunden geschlossenen Vertrag/Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf.

6.7. Alle anfallenden (außer-)gerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn sich die außergerichtlichen Kosten auf die Zusendung einer oder mehrerer Vorladungen beziehen, wobei diese auf 15% der geforderten Hauptsumme (einschließlich Mehrwertsteuer) festgesetzt werden, es sei denn, die Kosten tatsächlich entstanden sind, sind ein höherer Betrag, in welchem Fall der Kunde diesen höheren Betrag schuldet.

6.8. Im Falle einer gemeinsamen Abtretung haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags, und STW steht unabhängig davon jedem von ihnen ein Anspruch auf Zahlung des Betrags oder der Beträge der gesamten Rechnung zu den Namen der Rechnung.

7. ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE ARBEITEN

7.1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass, wenn die Parteien vereinbaren, dass die zu erbringenden Dienstleistungen erweitert oder geändert werden, der Zeitpunkt der Fertigstellung der Dienstleistungen dadurch beeinflusst werden kann. Hierüber wird STW den Auftraggeber schnellstmöglich informieren

7.2. Ist für die Leistungen ein Festpreis vereinbart, wird STW den Auftraggeber vorab informieren, wenn eine Verlängerung oder Änderung im vorgenannten Sinne zu einer Änderung des vereinbarten Preises führt.

8. VERTRAULICHKEIT

8.1. STW und der Auftraggeber sichern einander zu, alle Informationen und Daten, die sie vor und nach Vertragsschluss von der jeweils anderen Partei als vertraulich zu verstehen haben, geheim zu halten, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine gerichtliche Anordnung zur Offenlegung.

8.2. Wenn STW aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen auch an vom Gesetz oder dem zuständigen Gericht bestimmte Dritte weiterzugeben, und sich STW nicht auf ein diesbezüglich anerkanntes Gericht oder zuständiges Gericht berufen kann zulässigen Geheimhaltungsrecht, ist STW nicht verpflichtet, eine Entschädigung oder Entschädigung zu zahlen, und die andere Partei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund eines Mangels bei seiner Erfüllung aufzulösen.

8.3. Zusätzlich zu den oben genannten Artikeln sind wir gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Artikel 12) verpflichtet, strenge Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen zu wahren, die bei der Aufnahme und Durchführung einer Untersuchung und Vereinbarung bekannt werden. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf Ihre Identität als Kunde. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Aussetzung der Vollstreckung oder Beendigung der Ermittlungen fort.

8.4. Der Kunde akzeptiert, dass, wenn eine Kommunikation erforderlich ist, pro Datei ein eindeutiger Fallcode erstellt wird und dass ohne Angabe dieses Fallcodes keine Informationen bereitgestellt werden. Der Fallcode wird von STW auf der Auftragsbestätigung und dem (möglichen) Bestätigungslink der Auftragsbestätigung angegeben. STW kann nicht für den Verlust eines solchen Fallcodes durch den Kunden haftbar oder verantwortlich gemacht werden.

9. AUSSETZUNG, STORNIERUNG, BEENDIGUNG

9.1. STW ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. STW ist auch berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn es triftige Gründe zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder nicht in der Lage sein wird.

9.2. Bei (vorzeitiger) Vertragsbeendigung erfolgt die Abrechnung nach dem Stand der von STW erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. Hat der Kunde von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, ist der Kunde zudem verpflichtet, STW die Kosten der Kapazität zu erstatten, die STW für den Kunden während 3 Monaten nach vorzeitiger Kündigung reserviert hat und die STW nicht mehr einsetzen konnte anderswo.

10. HAFTUNG

10.1. STW haftet nur für direkte Schäden, die dem Kunden entstehen, die auf ein zurechenbares Versäumnis von STW bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus einem Vertrag zurückzuführen sind, sofern der Kunde nachweist, dass dieser Schaden die direkte Folge davon ist ein zurechenbarer Mangel.

10.2. STW haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, wie insbesondere, aber nicht ausdrücklich beschränkt auf, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, Personenschäden und Tod.

10.3. Vorstehende Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit von STW oder seiner Mitarbeiter beruht.

10.4. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Haftung von STW in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der von seinem Berufshaftpflichtversicherer an STW ausgezahlt wird. Erfolgt aus welchen Gründen auch immer keine Leistung des Versicherers, ist die Haftung von STW auf den Wert der von STW für den Auftraggeber im jeweiligen Kalenderjahr erbrachten Leistungen, maximal jedoch auf EUR 2.500,00 (inkl. MwSt.) beschränkt. ).

10.5. Der Kunde stellt STW von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die diesen Dritten (angeblich) durch die von STW gemäß dem Vertrag und/oder diesen Bedingungen erbrachten Leistungen verursacht wurden oder anderweitig damit zusammenhängen.

11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITIGKEITEN

11.1. Alle Angebote von und Verträge mit STW unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

11.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung ergeben, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, werden gemäß dem Verfahren des Beschwerde- und/oder Streitbeilegungsausschusses für private Ermittlungsagenturen (Gesetz über private Sicherheitsorganisationen und Ermittlungsagenturen) beigelegt, a deren Darstellung auf der Website des STW zu finden ist, sowie per Gesetz beim Justis-Dienst des Ministeriums für Justiz und Sicherheit eingereicht wurde.

11.3. Wenn eine Streitigkeit zwischen den Parteien nicht für die Behandlung durch den vorgenannten Ausschuss geeignet ist oder sich aus der Behandlung oder Entscheidung des vorgenannten Ausschusses ergibt, wird sie ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam beigelegt, es sei denn, STW beschließt, die Streitigkeit dem vorzulegen zuständiges Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Auftraggebers.

11.4. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über Inhalt und/oder Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend und bindend.