Zu Unrecht kranker Mitarbeiter
Ein kranker Mitarbeiter ist nie angenehm. In erster Linie nicht für die Gesundheit des Arbeitnehmers, aber auch schon gar nicht für den Arbeitgeber. Möglicherweise gibt es eine Lücke in der zu erledigenden Arbeit, oder es muss Ersatz arrangiert werden. Zusammen mit der Lohnfortzahlung können sich diese Kosten erheblich summieren. Und das ist noch ärgerlicher, wenn man vermutet, dass ein Mitarbeiter nicht wirklich krank ist. Vielleicht fragen Sie sich auch: Was kann ich tun, wenn ich einen zu Unrecht erkrankten Mitarbeiter vermute?
Grund für mutmaßlich zu Unrecht erkrankten Mitarbeiter
Die Grippe kann jeden treffen, genau wie Migräne oder ein gebrochener Arm oder Bein. Das alles kann bei der Arbeit sehr hinderlich sein. In diesem Fall meldet sich ein Mitarbeiter krank und kehrt in vielen Fällen nach kurzfristiger Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurück. Nun kann es sein, dass Sie einen Mitarbeiter haben, der sich sehr oft krank meldet. In verschiedenen Fällen kann dies manchmal Fragen aufwerfen, hier einige Beispiele:
Dies sind nur einige Signale, die den Verdacht aufkommen lassen können, dass die Krankmeldung(en) unberechtigt sind. Und als Arbeitgeber will man eigentlich keinen zu Unrecht kranken Mitarbeiter.
Was können Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter zu Unrecht krank ist?
Sie können einen Mitarbeiter überprüfen, aber Sie müssen vorsichtig sein. Die Privatsphäre des Arbeitnehmers muss respektiert werden. Es ist sinnvoll, sich an die Regeln innerhalb Ihres Unternehmens zu halten Fehlzeiten in einer Abwesenheitsrichtlinie festgelegt werden. Wenn Sie eine solche Politik verfolgen, haben Sie sofort eine Art Stufenplan für sich selbst, wenn Sie einen ungerechtfertigt erkrankten Mitarbeiter vermuten.
Nach den Beschwerden und dem Grund der Krankmeldung dürfen Sie nicht fragen
Alles beginnt mit dem Krankenstand. Der Mitarbeiter tut dies über die in der Abwesenheitsrichtlinie vorgesehenen Mittel, zum Beispiel vor 8 Uhr morgens mit seinem Vorgesetzten. Während dieses Gesprächs darf der Arbeitgeber niemals nach dem Grund für die Krankmeldung fragen. Deshalb müssen Sie sich als Unternehmen einem Arbeitsschutzdienst anschließen. Der Arbeitsschutzdienst und/oder der Betriebsarzt kann und darf sich an den Mitarbeiter wenden und unter Beachtung der Schweigepflicht nach dem Grund der Krankmeldung fragen. Das kann auch der Arbeitsschutzdienst Notfall-Check auf Anfrage durchführen. Dies geschieht in Form eines Hausbesuchs.
Es ist erlaubt, Fragen zur Kontinuität der Arbeit zu stellen
Was Sie tun können, ist zu fragen, wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder arbeiten kann und was getan werden muss, damit die Arbeit fortgesetzt werden kann. Auf diese Weise können Sie Ihre eigene Schätzung vornehmen. Sie verdächtigen Ihren Mitarbeiter, sich zu Unrecht krank gemeldet zu haben? Dann können Sie dies dem Arbeitsschutzdienst melden und einen Privatdetektiv beauftragen, um Klarheit zu schaffen.
Warum einen Privatdetektiv wählen?
Wir können mit unserem Ermittlungsdienste für Unternehmen, bei Verdacht auf ungerechtfertigte Erkrankung eines Mitarbeiters gezielt vorzugehen. Wir beginnen sofort mit der Untersuchung (Beobachtung) und legen Ihnen nach einigen Wochen einen rechtsgültigen Bericht vor. Wir nehmen Ihnen Zeit, Mühe und Energie ab und betrachten die Situation aus völlig unabhängiger Sicht. Der von uns gelieferte Bericht kann, wenn die Ergebnisse korrekt sind, ein Grund sein, mit weiteren Schritten fortzufahren. Das können die folgenden Schritte sein:
Auf diese Weise können Sie das fortsetzen, was Sie gut können: ein Unternehmen führen. Und Sie können Ihre Energie in gute und loyale Mitarbeiter statt in den zu Unrecht kranken Mitarbeiter stecken!