Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot: Was tun?
Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot durch den Mitarbeiter
Sie sind Unternehmer? Die Chancen stehen gut, dass Sie Mitarbeiter haben, die für Sie arbeiten. Mitarbeiter sind in vielen Fällen die treibende Kraft von Unternehmen. Dennoch ist es möglich, dass ein Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses statt für Sie gegen Sie arbeitet und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt. Nicht umsonst ist der Begriff „Wettbewerbsverbot umgehen' beliebt in den Google-Suchergebnissen.
Obwohl Sie glauben, alles fest und unterschrieben zu haben, können Sie ohne handfeste Beweise keine rechtlichen Schritte einleiten. Eine gründliche Untersuchung ist daher wichtig. Gerne informieren wir Sie über den Ablauf einer Ermittlung gegen Ex-Mitarbeiter, die gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen.
Was genau ist ein Wettbewerbsverbot?
Zurück zu den Grundlagen für einen Moment. Denn was ist so ein Wettbewerbsverbot jetzt genau? Wir erklären es Ihnen gerne. Ein Wettbewerbsverbot ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der festgelegt wird, dass ein Arbeitnehmer nicht einfach für einen konkurrierenden Arbeitgeber arbeiten oder ein eigenes Unternehmen in derselben Branche gründen kann.
Als Arbeitgeber können Sie dies selbst festlegen, indem Sie der Klausel Bedingungen hinzufügen, wie zum Beispiel:
Wenn diese Klausel von beiden Parteien unterzeichnet wurde, zum Beispiel im Arbeitsvertrag, ist sie rechtsgültig. Daran kann ein Bußgeld geknüpft werden.
Die Grauzone um ein Wettbewerbsverbot
Feststellung, dass tatsächlich gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde? Das kann schwierig sein. Oft gibt es eine „Grauzone“.
Wie oben erwähnt, sehen wir bei Google, dass regelmäßig nach „Umgehung einer Wettbewerbsklausel“ gesucht wird. Allein nach diesem Begriff wird in den Niederlanden 400 Mal pro Monat gesucht.
Mitarbeiter suchen daher offenbar nach Wegen, um aus einer Konkurrenzklausel herauszukommen oder das Spiel schlau zu spielen. Eine Grauzone kann beispielsweise entstehen, wenn sich Lebensumstände des Mitarbeiters während der Beschäftigung ändern, oder eine Dienstverlängerung durch Ihr Unternehmen erfolgt. Aber auch der Start eines Unternehmens mit nur einem anderen Service, der sich an die gleiche Zielgruppe richtet, kann eine solche Grauzone sein. Der Mitarbeiter kann in bestimmten Situationen auch verweigern.
Forschung durch die Unternehmensuntersuchung kann Ihnen dabei helfen und das Spiel „Wohlbefinden“ beenden.
Immer weniger Klagen wegen Wettbewerbsverbotsverstößen
Sehr auffällig ist auch, dass es immer weniger Klagen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot gibt. Viele Streitigkeiten werden untereinander gelöst. Es scheint, dass viele dieser Fälle einvernehmlich gelöst werden, weil eine gründliche Untersuchung des Sachverhalts und des Verstoßes durchgeführt wurde.
Nur 1 Befund ist kein Befund, vor Gericht braucht man wirklich drei unabhängig festgestellte Befunde. Wenn dies nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, führen die meisten Klagen im Zusammenhang mit einer Wettbewerbsklausel zu einer Aussetzung der Klausel, aber es ist immer schwierig, den Ausgang einer Klage abzuschätzen, da dies wirklich vor Gericht geht.
Die Untersuchung kann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot aufdecken
Sie wollen beweisen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter Ihrem Unternehmen durch Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot im Wege steht? Dann kann Ihnen eine Untersuchung durch unseren Betriebsdetektiv dabei helfen. Dies geschieht durch das Sammeln von Online-, aber manchmal auch Offline-Informationen. Diese Informationen werden von einem professionellen Detektiv analysiert und überprüft. Liegt ein Fehler vor und wird ein Wettbewerbsverstoß festgestellt? Anschließend erstellen wir einen Bericht, der eine solide Grundlage für rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Mitarbeiter darstellt.